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   BSG, 24.11.1965 - 11/1 RA 352/62   

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BSG, 24.11.1965 - 11/1 RA 352/62 (https://dejure.org/1965,1956)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1965 - 11/1 RA 352/62 (https://dejure.org/1965,1956)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1965 - 11/1 RA 352/62 (https://dejure.org/1965,1956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 113
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BSG, 24.11.1965 - 1 RA 352/62
    Hieraus ergibt sich zwar nicht, daß die Einstufung in die Leistungsgruppe B1 eine "uneingeschränkte" Aufsichts- und Dispositionsbefugnis voraussetzt, weil es zum Wesen jeder Arbeitnehmertätigkeit gehört, daß der Arbeitnehmer einer gewissen Aufsicht durch den Arbeitgeber unterliegt und von Weisungen des Arbeitgebers niemals völlig frei sein kann (vgl. auch BSG 13, 196, 197); es muß deshalb genügen, ist aber auch erforderlich, daß die Aufsichts- und Dispositionsbefugnis bei den Angehörigen der Leistungsgruppe B 1 eine umfangreiche gewesen ist (vgl. hierzu den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik - zu Drucks. IV 3233 - zu Art. 1 § 4 zu § 22 FRG).
  • BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64

    Angestellter in leitender Stellung - Mehrarbeit - Angestellte ohne regelmäßige

    Auszug aus BSG, 24.11.1965 - 1 RA 352/62
    Auch im Arbeitsrecht (vgl. hierzu Bulla, in Festschrift für Herschel, Schriftenreihe des Bundesarbeitsministeriums Heft 1, 1955, 121 ff mit weiteren Hinweisen) gibt es keine einheitlichen Begriffe und keine einheitlichen Begriffsmerkmale allgemeiner Art. für den Begriff des "leitenden Angestellten" oder des "Angestellten in leitender Stellung" (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 1965, NJW 1965, 1549).
  • BSG, 13.08.1965 - 11 RA 340/63
    Auszug aus BSG, 24.11.1965 - 1 RA 352/62
    Der Vergleich mit der Definition der Leistungsgruppe B 2 und die zusammenfassende Würdigung aller Leistungsgruppen machen vielmehr weitere Abgrenzungen erforderlich (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 13. August 1965 - 11 RA 340/63 -).
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Zu der Definition der Leistungsgruppe B 1 dieser Anlage liegt eine gefestigte Rechtsprechung des BSG vor (BSGE 24, 113, 115; SozR Nr. 3 zu § 22 FRG; SozR 5050 § 22 Nrn 1 und 2; Urteile vom 14. September 1976 - 11 RA 120/75 und vom 3. Februar 1977 - 11 RA 24/76); sie ist auf die Leistungsgruppe B 1 nach der VuVO ohne weiteres übertragbar.
  • BSG, 29.01.1975 - 11 RA 208/73

    Hochschulausbildung - Besondere Erfahrungen - Gerichtsassessor - Erfahrungsmaß -

    Sie war damals von dem Alter von 45 Jahren, in dem diese Erfahrungen regelmäßig gesammelt zu sein pflegen (vgl. BSG 24, 113 [115]; SozR Nr. 4 zu § 22 FRG), noch weit entfernt.

    Die Definition dieser Leistungsgruppe ist nicht erschöpfend; ihr voller Sinn erschließt sich erst aus dem Stufenverhältnis der Leistungsgruppen und insbesondere aus dem Vergleich mit den Merkmalen der Leistungsgruppe B 2 (vgl. BSG 24, 113 [115]).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2009 - L 1 R 480/06
    Deshalb muss er in der Regel ein Alter gehabt haben, das der unteren Altersgrenze von 45 Jahren der Leistungsgruppe 2 nahe kommt, oder eine besondere Ausbildung für seine Tätigkeit erworben haben (BSG, Urteil vom 24. November 1965, Az: 11/1 RA 352/62, BSGE 24, 113, 115).

    Für die Einstufung in die Leistungsgruppe 1 ist weiterhin erforderlich, dass die Leitungs- und Dispositionsbefugnis hinsichtlich eines wesentlichen Teilbereichs des Unternehmens bestanden haben muss (BSG, Urteil vom 24. November 1965, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 4 R 1607/08

    Altersrente, polnische Beitragszeiten, Leistungsgruppe 1

    Für die gegenüber der Leistungsgruppe 2 umfassendere Dispositionsbefugnis der Angestellten der Leistungsgruppe 1 ist in der Regel eine unternehmerische Funktion jedenfalls hinsichtlich eines wesentlichen Teilbereichs des Unternehmens oder der Dienststelle erforderlich, die selbständig und verantwortlich wahrgenommen werden muss (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. November 1965, 11/1 RA 352/62; Urteil vom 29. November 1967, 1 RA 143/65).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 3 R 1007/10

    Leistungsgruppen - Disponentin - Überprüfungsverfahren

    Für die gegenüber der LG 2 umfassendere Dispositionsbefugnis der Angestellten der LG 1 ist in der Regel eine unternehmerische Funktion jedenfalls hinsichtlich eines wesentlichen Teilbereichs des Unternehmens oder der Dienststelle erforderlich, die selbständig und verantwortlich wahrgenommen werden muss (BSG, Urteil vom 24. November 1965 - 11/1 RA 352/62 -, zitiert nach juris. Rn. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - L 13 RA 6/01

    Rentenversicherung

    Erforderlich für die gesetzlich zu verlangende umfassendere Dispositionsbefugnis der Angestellten der Leistungsgruppe 1 ist in der Regel eine unternehmerische Funktion jedenfalls hinsichtlich eines wesentlichen Teilbereichs des Unternehmens oder der Dienststelle, die selbstständig und verantwortlich wahrgenommen werden muß, Urteile des BSG vom 24.11.1965, 11/1 RA 352/62 (BSGE 24, 113 ff.) und vom 29.11.1967, 1 RA 143/65 (BSGE 27, 223 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2014 - L 2/12 R 20/11
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung schon wiederholt hervorgehoben, dass etwa bei qualifizierten Ausbildungen, insbesondere bei einer Hochschulausbildung, und bei herausragenden Berufstätigkeiten die "besonderen Erfahrungen" auch schon in einem jüngeren Lebensalter erworben sein können (BSGE 24, 113, 115 = SozR Nr. 2 zu § 22 FRG; SozR Nr. 4 zu § 22 FRG; BSGE 39, 95, 96 = SozR 5O5O § 22 Nr. 1; BSG, aaO).
  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 62/82

    Forderung von besonderer Erfahrung - Angestellter in mittlerer Position -

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung schon wiederholt hervorgehoben, daß z.B. bei qualifizierten Ausbildungen, insbesondere bei einer Hochschulausbildung, und bei herausragenden Berufstätigkeiten die "besonderen Erfahrungen" auch schon in einem jüngeren Lebensalter erworben sein können (BSGE 24, 113, 115 = SozR Nr. 2 zu § 22 FRG; SozR Nr. 4 zu § 22 FRG; BSGE 39, 95, 96 = SozR 5050 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 61/78

    Angestellte ohne akademische Ausbildung - Einordnung in eine Leistungsgruppe -

    Begabung, Befähigung, Fleiß und Können vermögen für sich allein die Voraussetzung hoher beruflicher Erfahrungen nicht zu ersetzen (vgl BSGE 24, 113, 114 f = SozR Nr. 2 zu @ 22 FRG; BSGE 39, 95, 97 = SozR 5050 5 22 Nr. 1; BSGE 40, 28h, 286 = SozR 5050 5 22 Nr. 2; BSG SozR Nr. 3 zu 5 22 FRG und Nr. 3 zu 5 23 FRG; BSG Praxis 1971, 91; BSG DAngVers 1977, 297; Urteile vom 20. September 1973 - 11 RA 20/73 -und vom 2ü. November 1978 - 11 RA 9/78 -).
  • BSG, 29.01.1974 - 9 RV 400/72

    Zum Begriff des leitenden Angestellten

    Im Wesen einer solchen Funktion liegt es, daß auch Größe und Bedeutung des Unternehmens oder des Unternehmensteils dabei eine Rolle spielen (vgl. hierzu BSG 24, 113; Urteile des BSG vom 22.05.1969, veröffentlicht SozR Nr. 5 zu § 3 DVO 64 = BVBl 1970, 13; vom 11.11.1969, veröffentlicht BVBl 1970, 94 und vom 26.01.1972 - 10 RV 597/70 -).
  • LSG Hessen, 21.10.1970 - L 5 V 799/69
  • BSG, 05.02.1969 - 11 RA 308/67
  • BSG, 26.01.1972 - 10 RV 597/70

    Funktionen des technischen Betriebsleiters

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